  | Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung
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| |  | Liebe Leserinnen und Leser,
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| in dieser Ausgabe unseres Portal-Newsletters geht es vor allem um zwei Themen: Zunächst haben wir mit dem jüngsten Portal-Release wieder einige Neuerungen und Verbesserungen eingeführt. Das betrifft das Design und die Benutzerfreundlichkeit (Punkt 1) aber auch neue Funktionen für alle Nutzer im Allgemeinen (Punkt 3) und die Servicemitglieder im Speziellen (Punkt 2). Zudem geht es um die im März 2026 bevorstehenden Kommunalwahlen. Mit den neuen Funktionen können Sie nun alle Meldevorgänge im Zusammenhang mit den Wahlen über das Portal abwickeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit und vor allem: Beginnen Sie so früh wie möglich mit Ihren Meldungen (Punkt 4). Schließlich möchten wir Sie erneut auf die geänderten Anforderungen für E-Mail-Adressen hinweisen (Punkt 5).
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| Freundliche Grüße
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| Heiko Ritz
| Abteilungsleiter Beamtenversorgung
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| | |  | Inhaltsverzeichnis
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| | 1. Neu: Verbesserungen der Benutzeroberfläche im Portal |  |
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| Durch das neue Release gibt es Verbesserungen im Design der Benutzeroberfläche. Die Gestaltung wurde an mehreren Stellen überarbeitet, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Dazu gehören eine klarere Strukturierung von Formularen, optimierte Schriftgrößen und Kontraste sowie eine verbesserte Darstellung.
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| | 2. Neu: Digitale Versorgungsfallanzeige auch für Servicemitglieder |  |
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| Auch Servicemitglieder können nun Versorgungsfallanzeigen, Werdegänge und relevante Unterlagen direkt über das Portal einreichen. Dies erleichtert den Einstieg in den Prozess und sorgt für eine strukturierte und effiziente Bearbeitung. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Wir erinnern bei Bedarf per E-Mail daran. Für die Versorgungsfallanzeige gilt die Faustregel: Versorgungsfälle sollen frühzeitig – spätestens acht Wochen vor dem Ruhestandsbeginn – gemeldet werden. Dann kann die Versorgung rechtzeitig festgesetzt werden. Lediglich bestimmte Fallgestaltungen (z. B. besondere Tarife) müssen noch analog gemeldet werden.
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| | 3. Neu: Digitale Abmeldung von Angemeldeten |  |
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| Ebenfalls neu ist die Funktion „Abmeldung“. Damit können nun auch die Abmeldegründe Entlassung kraft Gesetzes und Entlassung auf Antrag differenziert erfasst werden. Dies gilt für
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|  | Beamte auf Lebenszeit, |
 | Beamte auf Probe, |
 | Beamte auf Widerruf und |
 | Kommunale Wahlbeamte. |
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| | 4. Kommunalwahlen 2026 in Bayern |  |
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| Die neue Abmeldefunktion (Punkt 3) ist insbesondere auch für die am 8. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen wichtig. Wir rechnen im Zuge der Wahlen – wie üblich – mit zahlreichen Personalwechseln an der Spitze der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise. Alle Meldungen, die für kommunale Wahlbeamte im Rahmen von Veränderungen im Amt auftreten, können nunmehr über das Portal erledigt werden.
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|  | Wiederwahl: Bitte erstellen Sie eine Änderungsmeldung, um die Wiederwahl korrekt zu dokumentieren. |
 | Nicht mehr gewählt / tritt nicht mehr zur Wahl an: - Falls kein Anspruch auf Versorgungsbezüge besteht, ist eine Abmeldung vorzunehmen. - Besteht ein Anspruch auf Versorgungsbezüge, ist stattdessen eine Versorgungsfallanzeige zu erstellen. |
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| Infolge der Kommunalwahlen erwarten wir insbesondere eine stark erhöhte Zahl von neu zugehenden Versorgungsfällen zum Auszahlungstermin Mai 2026. Deshalb bitten wir Sie schon jetzt: Für den Fall, dass sich Ihr(e) Landrätin/Landrat oder Ihr(e) Bürgermeister/in nicht mehr zur Wahl stellt und feststeht, dass ein Versorgungsanspruch besteht, dann melden Sie uns bitte diesen Versorgungsfall bereits ab Oktober 2025 über das Portal. Damit ermöglichen sie uns eine frühzeitige Bearbeitung des betroffenen Versorgungsfalles, um die zeitgerechte Auszahlung der vielen Versorgungsfälle zum oben genannten Zahltermin sicherstellen zu können. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus. Weitere Informationen rund um dieses Thema stehen Ihnen in unserer Broschüre „Versorgung der berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten“ zur Verfügung, die Sie von unserer Internetseite herunterladen können.
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| | 5. Anforderungen an E-Mail-Adressen – dienstlich und personalisiert |  |
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| Seit März 2025 gelten für das Mitglieder-Portal geänderte Nutzungsbedingungen Die Nutzung von Sammelpostfächern für dienstliche Kommunikation ist seitdem nicht mehr zulässig. Allgemeine oder private Adressen werden nicht mehr akzeptiert, um die Identifizierbarkeit und Sicherheit der administrativen Prozesse zu gewährleisten. Das heißt konkret: Die für die Portalnutzung verwendeten E-Mail-Adressen müssen dienstlich und personalisiert sein.
Insbesondere bei der Bestätigung durch Administratoren wird künftig geprüft, ob eine personalisierte, dienstliche E-Mail-Adresse verwendet wird. Das ist sehr wichtig, denn: Ist kein aktiver Administrator mehr vorhanden, werden automatisch auch sämtliche zugeordnete Sachbearbeiter deaktiviert. Im Übrigen noch eine dringende Bitte: Änderungen in der Administrator-Zuständigkeit sind uns unverzüglich zu melden! Ziel der strengeren Anforderungen ist es, eine eindeutige Zuordnung der Kommunikation sowie eine erhöhte Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Informationsaustausch zu gewährleisten. Näheres hierzu finden Sie in unserem Portal-Newsletter Nr. 1/2025.
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| | 6. Effizienter arbeiten im Portal – Informationsmöglichkeiten nutzen |  |
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| Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Meldungen stehen Ihnen im Portal zahlreiche unterstützende Funktionen zur Verfügung. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Datenerfassung, sondern auch dabei, Informationen direkt und ohne Zeitverzug zu erhalten. Informationsbuttons und Hinweistexte liefern Ihnen kontextbezogene Erläuterungen und Hinweise zur richtigen Eingabe. Bitte achten Sie bei der Erfassung Ihrer Daten darauf, diese Informationen zu nutzen – sie sind direkt neben den Eingabefeldern platziert und leicht zugänglich. Auskunftsdialoge und Änderungshistorien ermöglichen Ihnen, Daten selbstständig und aktuell abzurufen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und beschleunigen den Bearbeitungsprozess erheblich. Unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit im Portal so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Ihre aktive Nutzung dieser Funktionen trägt wesentlich dazu bei!
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| | FRAGEN ZUM MITGLIEDER-PORTAL BEANTWORTEN WIR GERNE |  |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 DDG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Kerstin Ippisch (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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