| | | Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung - Ausgabe Nr. 1/2024
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| Aktuelle Informationen für Mitglieder | |
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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die Verwaltungsratssitzung des Bayerischen Versorgungsverbands fand ordnungsgemäß am 18. Juli 2024 statt. Die wichtigste Botschaft ist: Der Bayerische Versorgungsverband steht auch nach fast 110 Jahren seines Bestands grundsolide da. Im Geschäftsbericht konnte ich unter anderem über eine gute Nettoverzinsung und steigende Kapitalanlagen berichten (siehe Punkt 3). Was auf der Sitzung auch deutlich wurde: Unser Portal ist für die Mitglieder mittlerweile ein unverzichtbares Werkzeug geworden. Deshalb freut es mich besonders, dass die Weiterentwicklung des Portals fortschreitet und es schon bald weitere neue Funktionen geben wird (siehe Punkt 7).
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| Mit besten Grüßen
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| Stefan Müller
| Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer
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| | | | Inhaltsverzeichnis
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| 1. Jahresabrechnung 2024 | |
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| Die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2024 wird Ihnen Ende November 2024 im Mitglieder-Portal zur Ansicht und zum Herunterladen/Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Dazu gehören
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| | der Umlagebescheid mit Berechnung und Vorauszahlungsfestsetzung, |
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| | die Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden sind), |
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| | das Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden). |
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| Um sicherzustellen, dass alle Änderungstatbestände angezeigt und erfasst wurden, bitten wir Sie, nach Erhalt der Jahresabrechnung die der Abrechnung als Anlage beigefügte Besoldungsliste auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns etwaige Abweichungen unverzüglich zu melden. Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass ein etwaiger Ausgleich für im Rahmen der Abrechnung 2024 zu viel oder zu wenig erhobene Umlagen mit der nächsten Abrechnung 2025 erfolgt.
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| 2. Umlagebemessung 2025 | |
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| Die Berechnung der Umlagevorauszahlungen für 2025 erfolgt auf der Basis der für das Geschäftsjahr 2024 ermittelten Gesamtumlage. Für geschätzte Mehraufwendungen (gesetzliche Erhöhung der Bezüge zum 1. Februar 2025 um 5,5 %, Bestandsänderungen im Versorgungsbereich usw.) wird ein Zuschlag von 8,5 % zum Umlageergebnis 2024 angesetzt. Der Umlagesatz für das Jahr 2025 bleibt stabil bei 39,9 %. Die Umlagevorauszahlungen werden vierteljährlich wie folgt abgebucht:
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| | 2. Januar 2025 zusätzlich zu einer eventuellen Forderung aus dem Abrechnungsjahr 2024 |
| 26. März 2025 |
| 25. Juni 2025 |
| 25. September 2025 |
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| 3. Sitzung des Verwaltungsrats | |
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| Am 18. Juli 2024 fand die ordentliche Sitzung des Verwaltungsrats des Bayerischen Versorgungsverbands in München statt. Der Verwaltungsrat nahm den Geschäftsbericht für das Jahr 2023, in dem insbesondere wiederum von einer guten Nettoverzinsung (3,1 %) und einem über 80 Mio. € angestiegenen Kapitalanlagebestand berichtet werden konnte, zustimmend zur Kenntnis. Der aktuelle Umlagesatz von 39,9 % konnte bestätigt werden. Nähere Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf unserer Internetseite bei den Geschäftsdaten und ausführlich im Geschäftsbericht 2023. Des Weiteren wurde Herr Hans-Peter Mayer, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, zum ersten Stellvertreter von Herrn Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags, als Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie als Vertreter des Bayerischen Versorgungsverbands im Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer gewählt. Auch in der kommenden Amtsperiode des Kammerrats vom 8. März 2025 bis 7. März 2031 bleibt es bei der aktuellen Besetzung mit Herrn Bernd Buckenhofer sowie seinen beiden Stellvertretern Herrn Hans-Peter Mayer und Frau Andrea Degl, Geschäftsführendes Mitglied des Bayerischen Landkreistags.
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| 4. Erhöhung und Auszahlung von Bezügen | |
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| Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom 8. Juli 2024 (GVBl. S. 170) enthält unter anderem Inflationsausgleichszahlungen für den Zeitraum von Dezember 2023 bis Oktober 2024, die wir bereits seit April 2024 laufend zur Auszahlung bringen. Am 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 € erhöht und die dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % angehoben. Zum 1. Februar 2025 erfolgt sodann eine lineare Bezügeerhöhung von 5,5 %. Seit dem Auszahlungstermin für Juli 2024 erhalten nunmehr alle Versorgungsfälle auch die kindbezogenen Leistungen im Rahmen des neuen Orts- und Familienzuschlags (OFZ) ggf. rückwirkend ab dem 1. April 2023. Des Weiteren sind im Einzelfall bestehende Nachzahlungen für Zeiträume noch vor dem 1. April 2023 ausgezahlt und somit die nach den neuen OFZ-Vorschriften insoweit zustehenden Zuschläge nunmehr vollständig umgesetzt worden.
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| 5. Kommunalwahl im März 2026 | |
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| In gut anderthalb Jahren – am 8. März 2026 – finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt. Naturgemäß führt der Wahltermin immer auch dazu, dass eine beträchtliche Anzahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten aus ihren Ämtern ausscheidet. Darauf wollen wir uns so gut wie möglich vorbereiten. Daher wenden wir uns bereits jetzt mit der folgenden Bitte an Sie: Wir gehen davon aus, dass Ihnen zwischenzeitlich überwiegend bekannt ist, ob Ihr/e Bürgermeister/in oder Ihr/e Landrat/Landrätin mit Ablauf der jetzigen Amtszeit in den Ruhestand treten wird, weil er oder sie zum Beispiel sich entschieden hat, nicht mehr zu kandidieren. In solchen Fällen wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bereits jetzt formlos darüber informieren würden. Sie stellen damit die rechtzeitige Vorbereitung und Bewältigung der zum Zahltermin Mai 2026 in außergewöhnlicher Menge anfallenden neuen Versorgungsfälle sicher. Für Meldevorgänge, die im Rahmen eines Amtswechsels notwendig werden, bitten wir Sie schon jetzt, unser Mitglieder-Portal zu nutzen.
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| 6. Mitglieder-Portal – Hinweise zur systemseitigen Deaktivierung eines Administrators | |
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| Vor allem für Mitglieder, die unser Mitglieder-Portal selten nutzen, ist dieser Hinweis wichtig: Ein bereits im Portal angemeldeter Administrator wird automatisch nach 15 Monaten Inaktivität systemseitig deaktiviert und damit auch alle Sachbearbeiter eines Mitglieds. Ab diesem Zeitpunkt kann das Mitglieder-Portal nicht mehr genutzt werden und es stehen Ihnen wichtige Dokumente und Informationen nicht mehr zur Verfügung. Um diese Situation zu vermeiden, erhalten Sie vorab einen entsprechenden Hinweis per E-Mail und ein entsprechendes Mitteilungsschreiben nach erfolgter Deaktivierung. Sollte eine Deaktivierung erfolgt sein, empfehlen wir Ihnen, das Benutzerkonto so bald als möglich neu zu aktivieren oder zu veranlassen, dass sich ein anderer Benutzer als Administrator registriert. Wie kann ein Benutzerkonto neu aktiviert werden:
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| | Ein anderer Administrator kann über das Portal neue Zugangsdaten anfordern. |
| Alternativ steht dem deaktivierten Administrator im Portal unter als „Administrator registrieren“ die Funktion „Sind Sie bereits für Ihr Mitglied registriert“ zur Verfügung. |
| Es kann ein neuer – bisher im Portal noch nicht registrierten – Administrator registriert werden. |
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| Im nächsten Schritt können ggf. ebenfalls deaktivierte Sachbearbeiter von ihrem aktiven Administrator neu berechtigt werden. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie unter Ziffer 5.2 auf der Hilfeseite des Portals.
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| 7. Mitglieder-Portal – neue Funktionen und Zwei-Faktor-Authentifizierung | |
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| Das nächste Release zur Weiterentwicklung des Mitglieder-Portals wird voraussichtlich Ende September live geschaltet. Damit werden Ihnen unter anderem erste Auskunfts- und Meldemöglichkeiten zu Leistungsempfängern zur Verfügung stehen. Wie üblich wird rechtzeitig zum neuen Release eine Ausgabe unseres Portal-Newsletters verschickt, in der wir die neuen Funktionen ausführlich vorstellen. Teil des Releases ist auch die Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Portal-Zugang, über die wir schon in unserem Portal-Newsletter Nr. 01/2024 im Mai informiert haben. Um Ihre Datenübermittlung bestmöglich zu schützen, wird dann im Rahmen des Anmeldevorgangs für das Portal künftig ein zweiter Faktor erforderlich sein. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt voraussichtlich ab Ende September 2024. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie zur Anmeldung im Portal Ihre Service-PIN als zweiten Faktor. Der Portal-Newsletter Nr. 01/2024 „Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung“ steht Ihnen weiterhin auf unserer Internetseite zur Verfügung.
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| 8. Meldepflichten | |
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| Bitte benutzen Sie zur Erfüllung der Meldepflichten die Möglichkeiten des Mitglieder-Portals oder die vorgesehenen Vordrucke, die Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung stehen, und übersenden uns diese, nebst vorgeschriebenen Anlagen, im Rahmen der vorgesehenen Meldefristen gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung. Bitte beachten Sie, dass für zu wenig erhobene Umlage infolge verspäteter Meldungen Verzugszinsen berechnet werden (§ 26 Abs. 2 der Satzung). Änderungsmeldungen können aus systemseitigen Gründen nur für das laufende Umlagejahr verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, Meldungen für das folgende Jahr frühestens im Laufe des Monats Dezember des aktuellen Kalenderjahres an uns zu übersenden.
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| 9. Rundschreiben als PDF | |
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| Dieses Rundschreiben und auch alle anderen Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung finden Sie als pdf-Dateien auf unserer Internetseite zum Herunterladen.
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| FRAGEN ZUR BVK BEAMTENVERSORGUNG BEANTWORTEN WIR GERNE | |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Ursula Schwarz (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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| Die Rundschreiben werden allen Mitgliedern der BVK Beamtenversorgung automatisch an jene E-Mail-Adressen zugeschickt, die sie uns dafür angegeben haben. Sie wollen eine E-Mail-Adresse ändern oder eine neue angeben? Dann schicken Sie einfach eine E-Mail an rundschreiben@bvk-beamtenversorgung.de. Wenn Sie das Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung weiterhin nicht mehr erhalten wollen, dann können Sie sich hier abmelden.
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