Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung - Ausgabe Nr. 1/2023 
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Aktuelle Informationen zur Beamtenversorgung
Liebe Leserinnen und Leser,
 
erfahrungsgemäß sind Sie derzeit mit den Haushaltsplanungen für das Kalenderjahr 2024 befasst. Es ist unser Anliegen, Sie hierbei und rund um die Themen Umlage und Beamtenversorgung zu unterstützen.
 
Das Geschäftsjahr 2022 ist für die BVK Beamtenversorgung erfolgreich verlaufen und wurde auf der diesjährigen Verwaltungsratssitzung am 20. Juli positiv bewertet (siehe Punkt 3). Ein Langzeitprojekt ist die umfassende Digitalisierung unserer Serviceleistungen mit Hilfe des Mitglieder-Portals (siehe Punkt 6). Und schließlich würden wir uns sehr freuen, möglichst viele von Ihnen auf der diesjährigen Fachmesse KOMMUNALE bei uns am Messestand begrüßen zu dürfen (siehe Punkt 7).
 
Bitte geben Sie dieses Rundschreiben auch an andere Kolleginnen und Kollegen weiter, für die die behandelten Themen von Interesse sein könnten. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Freundliche Grüße
Vorname Name
Stefan Müller
Mitglied des Vorstands und
Leiter des Bereichs Kommunales Versorgungswesen
 
Inhaltsverzeichnis
Jahresabrechnung 2023
Umlagebemessung 2024
Sitzung des Verwaltungsrats
Gesetzesänderungen
Beratungsservice / Ruhegehaltsrechner
Mitglieder-Portal
BVK Beamtenversorgung auf der Fachmesse KOMMUNALE
Veränderungen im Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer
Meldepflichten
Rundschreiben als PDF
 
1. Jahresabrechnung 2023
Die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2023 wird Ihnen Ende November 2023 zugehen. Bitte beachten Sie: Folgende Unterlagen werden nur noch im Mitglieder-Portal zur Ansicht und zum Herunterladen/Ausdrucken zur Verfügung gestellt:
 
Umlagebescheid mit Berechnung und Vorauszahlungsfestsetzung
Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden sind)
Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden sind)
 
Um sicherzustellen, dass alle Änderungstatbestände angezeigt und erfasst wurden, bitten wir Sie, nach Erhalt der Jahresabrechnung die der Abrechnung als Anlage beigefügte Besoldungsliste auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
 
Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass ein etwaiger Ausgleich für im Rahmen der Abrechnung 2023 zu viel oder zu wenig erhobene Umlagen mit der nächsten Abrechnung 2024 erfolgt.
2. Umlagebemessung 2024
Die Berechnung der Umlagevorauszahlungen für 2024 erfolgt auf der Basis der für das Geschäftsjahr 2023 ermittelten Gesamtumlage. Für geschätzte Mehraufwendungen (Erhöhung der Bezüge nach Abschluss der Tarifverhandlungen im TV-L, Bestandsänderungen im Versorgungsbereich usw.) wird ein Zuschlag von 8,5 % zum Umlageergebnis 2023 angesetzt. Der Umlagesatz für das Jahr 2024 bleibt stabil bei 39,9 %.
 
Die Umlagevorauszahlungen werden vierteljährlich wie folgt abgebucht:
 
02.01.2024 zusätzlich zu einer eventuellen Forderung aus dem Abrechnungsjahr 2023
25.03.2024
25.06.2024
25.09.2024
3. Sitzung des Verwaltungsrats
Am 20. Juli 2023 fand die ordentliche Sitzung des Verwaltungsrats des Bayerischen Versorgungsverbands in München statt. Der Verwaltungsrat nahm den Geschäftsbericht für das Jahr 2022, in dem insbesondere wiederum von einer guten Nettoverzinsung (3,1 %) und einem um über 100 Mio. € angestiegenen Kapitalanlagebestand berichtet werden konnte, zustimmend zur Kenntnis. Der aktuelle Umlagesatz von 39,9 % konnte bestätigt werden. Nähere Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf unserer Internetseite bei den Geschäftsdaten und ausführlich im Geschäftsbericht 2022.
 
Des Weiteren wurde eine Änderungssatzung beschlossen, die u. a. den in der Umlageberechnung nach § 22 Satz 1 enthaltenen „Familienzuschlag der Stufe 1“ alter Prägung durch den gesetzlich neu eingeführten „Orts- und Familienzuschlag der Stufe V in Ortsklasse VII“ ersetzt (siehe hierzu nachfolgenden Punkt 4).
4. Gesetzesänderungen
Aktuell arbeiten wir zusammen mit unserem EDV-Dienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung des am 1. April 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (OFZ). Als eine der systematisch tiefgreifendsten Gesetzesänderung im Besoldungsbereich seit dem „Neuen Dienstrecht“ im Jahr 2011 erfordert dies sehr umfangreiche, komplexe und zeitintensive Umsetzungsarbeiten. Näheres zu dieser Thematik finden Sie auf unserer Internetseite im Newsroom/Aktuelles.
 
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) änderten sich zum 1. Juli 2023 die Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Bei in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversicherten Versorgungsberechtigten, für die wir die Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen, haben wir ab 1. Juli 2023 die höheren Pflegeversicherungsbeiträge (4 % für kinderlose Leistungsempfänger und 3,4 % für Leistungsempfänger mit einem Kind) bereits berücksichtigt. Das (digitale) Verfahren zur Übermittlung von (weiteren) berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren von einer zentralen Stelle an uns steht allerdings noch nicht fest und soll den beitragsabführenden Stellen voraussichtlich erst ab 1. April 2025 zur Verfügung stehen.
 
Wir als Zahlstelle werden jedoch bereits vorher die vorgesehenen Beitragsentlastungen vollziehen können. Sobald die dementsprechende Umsetzung in unserem Bestandsführungssystem abgeschlossen ist, werden wir die Versorgungsberechtigten diesbezüglich anschreiben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite im Newsroom/Aktuelles.
5. Beratungsservice / Ruhegehaltsrechner
Damit wir die oben genannten und weitere Gesetzesänderungen schnellstmöglich umsetzen können, sind wir leider gezwungen, unseren Beratungsservice bis auf Weiteres einzuschränken. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise auf der Internetseite unter Service/Beratungsservice.
 
Auf unserer Internetseite unter Ruhegehaltsrechner finden Sie ein von uns entwickeltes Programm zur Selbstberechnung von Versorgungsanwartschaften bzw. Aktualisierung früherer Berechnungen, das bei entsprechenden Vorgaben präzise und zur Orientierung gut geeignete Ergebnisse liefert.
6. Mitglieder-Portal
Mittlerweile sind praktisch alle Mitglieder des Bayerischen Versorgungsverbands mit dem gesamten Personenbestand an Aktiven und Versorgungsberechtigten im Mitgliederportal angemeldet und aktiv.
 
An der Weiterentwicklung des Portals wird fortwährend gearbeitet, insbesondere im Hinblick auf Funktionserweiterungen (u. a. Werdegang) und der sukzessiven Ablösung des Papierdruckversands durch diigitale Zustellung (u. a. Pensionsrückstellungsgutachten). Aktuelle Neuigkeiten hierzu enthält unser Portal-Newsletter 1/2023.
7. BVK Beamtenversorgung auf der Fachmesse KOMMUNALE
In diesem Jahr ist die BVK Beamtenversorgung wieder auf der Fachmesse KOMMUNALE in Nürnberg am 18./19. Oktober vertreten und wir werden dort dem interessierten Publikum mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Besuchen Sie uns auf der diesjährigen KOMMUNALE am 18./19. Oktober in Nürnberg am Messestand-Nr. 9-632.
8. Veränderungen im Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer
Zum 1. Juni 2023 gab es zwei wichtige Veränderungen im Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer: Axel Uttenreuther – bislang Vorstandsmitglied für das Ressort Ärzteversorgung, Mathematik und Informationsverarbeitung – ist seitdem neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer. Er folgt auf Daniel Just, der nach über zehn Jahren in diesem Amt Ende Mai 2023 in den Ruhestand trat.
 
Ebenfalls zum 1. Juni 2023 wurde Christine Draws als erste Frau in den Vorstand der Bayerischen Versorgungkammer berufen. Sie übernimmt die Nachfolge von Axel Uttenreuther als Vorstandsmitglied für die Bereiche Ärzteversorgung und Informationstechnologie. Christine Draws war zuvor lange Jahre im Bereich Ärzteversorgung tätig, zuletzt als Bereichsleiterin und stellvertretendes Mitglied des Vorstands.
9. Meldepflichten
Bitte benutzen Sie zur Erfüllung der Meldepflichten die Möglichkeiten des Mitglieder-Portals oder die vorgesehenen aktuellen Formulare, die Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung stehen und übersenden uns diese, nebst vorgeschriebenen Anlagen, im Rahmen der vorgesehenen Meldefristen gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung.
 
Bitte beachten Sie, dass für zu wenig erhobene Umlage infolge verspäteter Meldungen Verzugszinsen berechnet werden (§ 26 Abs. 2 der Satzung).
 
Änderungsmeldungen können aus systemseitigen Gründen nur für das laufende Umlagejahr verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, Meldungen für das folgende Jahr frühestens im Laufe des Monats Dezember des aktuellen Kalenderjahres an uns zu übersenden.
10. Rundschreiben als PDF
Dieses Rundschreiben und auch alle anderen Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung finden Sie als pdf-Dateien auf unserer Internetseite zum Herunterladen.
Artikeltitel
 
FRAGEN ZUR BVK BEAMTENVERSORGUNG BEANTWORTEN WIR GERNE
❏ Mitgliedschaft und Umlage
Telefon: 089 9235-7260
bayvv@versorgungskammer.de
 
❏ Versorgung
Telefon: 089 9235-7250
bayvv@versorgungskammer.de
 
❏ Mitglieder-Portal
Telefon: 089 9235-7265
gb.portal@versorgungskammer.de
 
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag – Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
 
Internet: www.bvk-beamtenversorgung.de
 
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