| Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung
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| | | Liebe Leserinnen und Leser,
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| damit unser Mitglieder-Portal noch besser wird, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung seiner Funktionen. Dabei haben wir erneut Fortschritte gemacht. Sie gehen mit dem aktuellen Release zum 23. September 2024 produktiv. Das Wichtigste ist aber: Das neue Release bringt die Umstellung auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Portal-Zugang. Was Sie dabei beachten sollten, finden Sie in dieser Ausgabe unseres Portal-Newsletters (Punkte 1 und 2). Eine weitere wichtige Neuerung ist: Ab dem neuen Release werden Ihnen erstmals auch Ihre Leistungsempfänger im Portal angezeigt (Punkt 3).
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| Freundliche Grüße
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| Heiko Ritz
| Abteilungsleiter Beamtenversorgung
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| | | | Inhaltsverzeichnis
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| 1. Für Portalzugang: Zwei-Faktor-Authentifizierung ab 23. September 2024 | |
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| Die Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein zentraler Punkt des nun anstehenden Portal Releases. Um Ihre Datenübermittlung bestmöglich zu schützen, wird zukünftig im Rahmen des Anmeldevorgangs ein zweiter Faktor erforderlich sein: Der zweite Faktor ist die Eingabe der Service-PIN. In der letzten Ausgabe des Portal-Newsletters Nr. 01/2024 im Mai haben wir ausführlich über die Zwei-Faktor-Authentifizierung informiert: Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung, was können Sie tun, wenn Ihnen die Service-PIN nicht mehr vorliegt etc.. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt ab dem 23. September 2024. Die Newsletter-Ausgabe Nr. 01/2024 ist auf unserer Internetseite abgelegt und kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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| 2. Verfahren bei wiederholter falscher Eingabe der Service-PIN | |
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| Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgt die Eingabe und Überprüfung der Service-PIN nach der erfolgreichen Überprüfung von Benutzername und Passwort. Der Vorgang ist somit für potenzielle Angreifer nicht direkt öffentlich zugänglich. Wenn die Service-PIN fünfmal hintereinander falsch eingegeben wurde, erfolgt eine Sperrung des Benutzers. Dieser erhält dazu eine E-Mail-Benachrichtigung. Das Entsperren ist durch den Benutzer selbst möglich. Allerdings müssen Sie hierzu Ihre Service-PIN kennen. Über das, was zu tun ist, wenn die Service-PIN nicht mehr vorliegt, haben wir in der Newsletter-Ausgabe Nr. 01/2024 ausführlich informiert. Auch auf der Hilfeseite des Portals wird das Verfahren unter Ziffer 5.1, Abschnitt „Der Zugang zum Mitglieder-Portal ist gesperrt. Wie gehe ich vor?“ kurz erläutert.
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| 3. Ganz neu im Portal – Empfänger von Versorgungsleistungen mit Basisdaten und Statusanzeige | |
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| | | Abhängig von der erteilten Berechtigung werden Ihnen ab dem 23. September 2024 mit dem neuen Release erstmals vorhandene Empfänger von Versorgungsleistung im Portal angezeigt. Die Anzeige ist sehr klar. Dabei gibt es vier verschiedene Status-Farben (s. rechts).
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| Personen, die derzeit abgemeldet sind, dunkelgrau. Personen, die bereits verstorben sind, sind hellgrau. Personen, die aktiv angemeldet sind, sind grün. Personen, die Versorgungsleistungen empfangen, sind blau. Sie können sich die Basisdaten der Leistungsempfänger im Auskunftsdialog anzeigen lassen. Diese umfassen auch die Adresse und die Bankverbindung. Wenn ein Empfänger von Versorgungsleistung verstirbt, können Sie die erforderliche Meldung nun schnellstmöglich über das Portal veranlassen.
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| 4. Funktionserweiterungen und -verbesserungen | |
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| Zudem gibt es weitere Funktionserweiterungen und -verbesserungen bei bereits bestehenden Funktionen im Portal. Das sind:
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| | Die Darstellung der erteilten Berechtigungen für die Abrechnungsstellen wurde verbessert. |
| Sie können nun auch den Personenkreis „Arbeitnehmer mit Versorgungsrechten“ vollumfänglich im Portal anmelden. |
| Die Datenupload-Funktion wurde optimiert. Falls mehrere Dateien auf einmal hochgeladen werden können, wird eine solche Möglichkeit angezeigt. |
| Für Angemeldete in der Besoldungsgruppe A 13 und der „Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst“ kann jetzt auch die Amtszulage mit der Rechtsgrundlage „AZ – 13 FN 9“ ausgewählt werden. |
| Amtsärztliche Gutachten zum Dienstunfall oder Amtsärztliche Gutachten zur Prüfung der Dienstunfähigkeit können nun datenschutzkonform mit Hilfe der Funktion „sonstige Unterlagen nachreichen“ übermittelt werden. Bitte achten Sie darauf, für die jeweilige Unterlage das zutreffende Thema auszuwählen, um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. |
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| 5. Jahresabrechnung 2024 | |
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| Ab Mitte November beginnen wir mit der Jahresendverarbeitung für das Jahr 2024. 5.1. Relevante Meldungen bitte frühzeitig einreichen Damit wir alle Daten, die für das ablaufende Jahr relevant sind, erfassen können, haben wir folgende Bitte: Reichen Sie alle Meldungen die voraussehbar bis zum Jahresende bei Ihnen eintreten werden, bis zum 15. Oktober 2024 bei uns ein.
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| | Änderungsmeldungen, Anmeldungen und Versorgungsfallanzeigen bitte über das Portal. |
| Abmeldungen wie bisher per Post, da diese Funktion (leider) noch nicht zur Verfügung steht. |
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| 5.2 Unterlagen zur Jahresabrechnung im Portal Ab Anfang Dezember stehen Ihnen die Unterlagen zur Jahresabrechnung im Portal zur Verfügung. Das sind unter anderem
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| | der Umlagebescheid, |
| die Umlageberechnung, |
| die Berechnung der Vorauszahlungsraten, |
| die Besoldungslisten, |
| das Versorgungsverzeichnis, |
| die jährlichen Auszahlungslisten. |
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| 6. Systemseitige Deaktivierung eines Administrators wegen Inaktivität | |
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| In rund anderthalb Jahren – am 8. März 2026 – finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt. Erfahrungsgemäß müssen dann auch (meist kleinere) Mitglieder, die ansonsten kaum meldetechnisch aktiv sind, umfangreichere An- oder Abmeldungen und Versorgungsfallanzeigen vornehmen. Unter anderem deshalb und damit Ihr Zugriff auf Portalinhalte jederzeit möglich ist, möchten wir erneut darauf hinweisen: Ein bereits im Portal angemeldeter Administrator wird automatisch nach 15 Monaten Inaktivität systemseitig deaktiviert und damit auch alle Sachbearbeiter des betreffenden Mitglieds.
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| Ab diesem Zeitpunkt kann das Portal nicht mehr genutzt werden!
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| Um diese Situation zu vermeiden, erhalten Sie vorab einen entsprechenden Hinweis per E-Mail. Es reicht aus, wenn Sie sich spätestens dann in das Portal einloggen. Generell empfehlen wir, dass sich jeder Administrator regelmäßig im Portal anmeldet, um gegebenenfalls wichtige Hinweise und Dokumente zu erhalten. Wenn ein Administrator deaktiviert wurde, verschicken wir ein entsprechendes Mitteilungsschreiben per Post an das Mitglied. In diesem Fall empfehlen wir den Verantwortlichen, dass das betroffene Benutzerkonto so zeitnah wie möglich neu aktiviert wird oder zu veranlassen, dass sich ein anderer Benutzer als Administrator registriert. Näheres hierzu wird auf der Hilfeseite des Portals unter Ziffer 5.2 erläutert.
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| 7. Feedback-Befragung zum Mitglieder-Portal | |
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| Auf unserer allgemein zugänglichen Internetseite gibt es eine Feedbackbefragung zum Mitglieder-Portal, die wir regelmäßig auswerten. Dort können Sie uns anhand von 19 Fragen mitteilen, wie Sie das Portal beurteilen und welche weiteren Entwicklungen Sie sich dort wünschen. Anhand Ihrer Wünsche können wir die Weiterentwicklung des Portals gezielt steuern. Deshalb möchten wir Sie ermutigen: Nutzen Sie – auch wiederholt – die Feedbackbefragung zum Portal, wenn Ihnen neue Verbesserungsmöglichkeiten auffallen.
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| 8. Beachten Sie die Hilfeseiten des Portals und die Meldebanner auf der Startseite | |
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| Sollten Sie Fragen zur Nutzung des Mitglieder-Portals haben, stehen Ihnen die Hilfeseiten des Portals zur Verfügung. Das betrifft auch die genannten neuen Funktionen. Die Hilfeseiten sind – ohne Anmeldung über die Fußleiste des Portals – allgemein zugänglich. Zudem: Wenn es kurzfristig wichtige Informationen zum Portal gibt, werden wir Sie – wie gewohnt – mithilfe der Meldebanner auf der Startseite des Portals darauf aufmerksam machen.
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| FRAGEN ZUM MITGLIEDER-PORTAL BEANTWORTEN WIR GERNE | |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Ursula Schwarz (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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