   |  | | Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung – Juni 2025
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| Guten Tag Roland Ried,
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| eine Fehlgeburt ist ein tiefgreifendes und belastendes Erlebnis. Für die betroffene Frau ist einer solchen Situation Trost oft schwer zu finden. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber nun einen kleinen aber bedeutenden Schritt gemacht hat: Seit dem 1. Juni gelten Mutterschutzzeiten auch nach einer Fehlgeburt. Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Zeiten ebenfalls als Versicherungszeiten in der Zusatzversorgung berücksichtigt werden. Weitere Themen in der Juni-Ausgabe unserers Versicherten-Newsletters sind:
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| | • | Ruhestand am Strand – was beim Rentenbezug im Ausland zu beachten ist |
| • | Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung – Auszahlung im gesamten SEPA-Raum möglich |
| • | Vom Ich zum Wir – wie Sie den finanziellen Übergang zur Familie meistern |
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| Viel Freude bei der Lektüre und schöne Pfingsten!
| Ihr Team der BVK Zusatzversorgung
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Straße 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Kerstin Ippisch (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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