  | Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung
|
| |
|
| |  | Liebe Leserinnen und Leser,
|
| Sicherheit ist für den Betrieb des Mitglieder-Portals die zentrale Voraussetzung. Da im Portal sensible persönliche Daten der Angemeldeten und Versorgungsempfänger eingesehen und geändert werden können, muss sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zugang zum Portal erhalten. Sicherheit ist deshalb das zentrale Thema dieser ersten Ausgabe des Portalnewsletters im Jahr 2025. Es geht zunächst um die Passwortkonventionen und die Sicherheitsanforderungen an E-Mail-Adressen für das Mitglieder-Portal (Punkte 1 bis 3). Wir haben natürlich auch an der Funktionalität des Portals weitergearbeitet. Die Anzeige der Leistungsempfänger bietet nun mehr Informationen und Möglichkeiten zum Editieren (Punkt 5). Bitte beachten Sie auch den Hinweis zur frühzeitigen Abgabe von Versorgungsfallanzeigen (Punkt 7).
|
| Freundliche Grüße
| 
| Heiko Ritz
| Abteilungsleiter Beamtenversorgung
|  |
| |
|
|
| | |  | Inhaltsverzeichnis
|  |
|
| |
|
|
---|
| |
 |
 | |  |
 |
| 1. Passwortkonventionen für das Mitglieder-Portal |  |
|
| Ein starkes Passwort ist ein wichtiger Aspekt für das Sicherheitsniveau beim Zugang in unser Mitglieder-Portal. Um die Passwort-Sicherheit zu erhöhen, wurden die Passwortkonventionen für das Mitglieder-Portal geändert. Diese entsprechen nun den Passwortrichtlinien der gesamten Bayerischen Versorgungskammer (BVK):
|
| | • | Ein Passwort soll aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen bestehen. Drei der aufgeführten vier Kriterien müssen mindestens erfüllt werden. |
| • | Passwörter haben zukünftig ein Ablaufdatum und müssen regelmäßig gewechselt werden. Dazu erfolgt beim Anmelden eine Aufforderung: „Ihr Passwort ist abgelaufen. Bitte vergeben Sie ein neues persönliches Passwort.“ |
| • | Das Passwort kann nach einem erfolgreichen Wechsel frühestens nach 24 Stunden erneut geändert werden. |
| • | Bereits verwendete Passwörter dürfen frühestens nach fünf Wechseln erneut genutzt werden. |
|
| Weitere Informationen zum Thema Passwort finden Sie in den Hilfeseiten des Portals.
|
|
|
|
| |
 |
| 2. Sicherheits-Anforderungen an E-Mail-Adressen für die Portalnutzung |  |
|
| Jeder Portalnutzer – Administrator oder Sachbearbeiter – muss/musste bei seiner Registrierung eine E-Mail-Adresse angeben. Für öffentliche Verwaltungen (Kommune, Land, Bund) gelten gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) klare Anforderungen an E-Mails, die im letzten Jahr nochmals erhöht wurden. Daraus ergeben sich für den Einsatz von E-Mail-Adressen für unser Mitglieder-Portal zwei grundlegende Sicherheits-Anforderungen:
|
| | • | Es müssen dienstliche E-Mail-Adressen sein. |
| • | Die E-Mail-Adressen müssen personalisiert sein. Das heißt: Die E-Mail-Adresse muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können – z. B. durch die Nennung von Vornamen und Namen. So genannte Sammel-E-Mail-Adressen (z. B. „Ausbildung@ ...“, Personalleitung@ ...“ oder „Geschaeftsleitung@ ...“ etc.) sind nicht mehr zulässig. Sie dürfen nicht mehr verwendet werden. |
|
| Im Rahmen einer internen Sicherheitsüberprüfung haben wir leider feststellen müssen, dass diese Anforderungen in vielen Fällen nicht erfüllt werden. a) Es gibt immer noch Nutzer, die private E-Mail-Adressen verwenden. Die Verwendung von privaten E-Mail Adressen für den Portalzugang ist absolut untersagt. Sie muss umgehend unterlassen werden. Nutzerkonten mit offensichtlich privaten E-Mail-Adressen (z. B. „… @web.de“ oder „… @gmail.de“) müssen von uns gesperrt werden. b) In weitaus mehr Fällen werden keine eindeutigen personenbezogenen dienstlichen E-Mail-Adressen für die Portalnutzung verwendet. Auch dieses Vorgehen muss abgestellt werden. Welche einzelnen Schritte dafür unternommen werden müssen, wird unter Punkt 3 erläutert.
|
|
|
|
| |
 |
| 3. Anforderungsgerechte Änderung von E-Mail-Adressen |  |
|
| Jeder Portalnutzer kann die für ihn gespeicherte E-Mail Adresse unter „Mein Profil“ im Portal einsehen und prüfen. Falls die Adresse nicht den Anforderungen entspricht, muss sie geändert werden. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
|
| 3.1 Bei Personen mit nur einer Benutzerrolle
|
| Wenn eine Person nur eine Benutzerrolle hat – also Administrator oder Sachbearbeiter – gilt Folgendes:
|
| | • | Sachbearbeiter: Der zuständige Administrator kann die Änderung vornehmen. |
| • | Administrator: Eine Änderung ist nur durch Kontaktaufnahme mit der BVK Beamtenversorgung möglich. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an gb.portal@versorgungskammer.de mit dem Betreff: „Administrator – Änderung der E-Mail-Adresse“ und mit folgenden Angaben: - Bezeichnung des Mitglieds, - Mitgliedsnummer, - Vor- und Familienname der betreffenden Person (Administrator), - (neue) dienstliche personalisierte E-Mail-Adresse für diese Person (Administrator). |
|
| Das geht am einfachsten, indem Sie hier klicken und die geforderten Angaben eintragen.
|
| 3.2 Bei Personen mit zwei Benutzerrollen (doppelte Benutzerkonten)
|
| Für die Konstellation, dass eine Person beide Benutzerrollen – also Sachbearbeiter und Administrator – hat, ist Folgendes zu beachten:
|
| | • | Administrator-Account mit geeigneter E-Mail-Adresse und Sachbearbeiter-Account mit unzulässiger Adresse. Die notwendige Änderung kann selbst vorgenommen werden: Deaktivieren Sie Ihr Sachbearbeiter-Konto und weisen Sie sich in Ihrem Administrator-Konto die Sachbearbeiter-Rechte zu. Gehen Sie dazu in die Administratorenverwaltung, wählen Sie Ihren Account aus, klicken Sie auf „Sachbearbeiter-Rechte erteilen“. Deaktivieren Sie dann Ihr Sachbearbeiter-Konto in der Benutzerverwaltung. |
| • | Administrator-Account mit unzulässiger E-Mail-Adresse und Sachbearbeiter-Account mit geeigneter Adresse. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an gb.portal@versorgungskammer.de mit dem Betreff: „Administrator – Änderung der E-Mail-Adresse“ und mit folgenden Angaben: - Bezeichnung des Mitglieds, - Mitgliedsnummer, - Vor- und Familienname des betreffenden Administrator-Accounts, - (neue) dienstliche personalisierte E-Mail-Adresse für den Administrator-Account. |
|
| Das geht am einfachsten, indem Sie hier klicken und die geforderten Angaben eintragen. Weitere Informationen zur Änderung von E-Mail-Adressen finden Sie auch auf den Hilfeseiten des Portals.
|
|
|
|
| |
 |
| 4. Den Nutzerbestand stets aktuell halten – Veränderungen immer umgehend einpflegen |  |
|
| Aus Gründen der Datensicherheit ist es ebenfalls wichtig, dass der Nutzerbestand des Portals immer aktuell gehalten wird. Deshalb ist es am besten, wenn Sie Personalveränderungen unter Ihren Portalnutzern stets umgehend im Mitglieder-Portal einpflegen. Dabei können Sie auch Veränderungen bei den Benutzerrollen einzelner Personen vornehmen. Hier gibt es zwei Fallgestaltungen, die unterschiedlich bearbeitet werden müssen.
|
| | • | Ein Administrator benötigt zusätzlich Sachbearbeiter-Rechte. In diesem Fall ist kein neuer Sachbearbeiter-Account für dieselbe Person anzulegen. Der Administrator kann sich selbst oder einem anderen Administrator dieses Mitglieds zusätzlich die Rechte eines Sachbearbeiters erteilen. Hierfür steht in der Benutzerverwaltung in der Detailansicht des Administrators die Schaltfläche „Sachbearbeiter-Rechte erteilen“ zur Verfügung. |
| • | Ein Sachbearbeiter möchte zusätzlich Administrator sein oder ein deaktivierter Administrator möchte reaktiviert werden. In diesem Fall ist keine Neuregistrierung erforderlich. Hierfür steht Ihnen im Portal die Funktion „Sind Sie bereits für Ihr Mitglied registriert?“ zur Verfügung. |
|
| Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unseren Hilfeseiten – Abschnitt 3 „Registrierung und Benutzerverwaltung“. Generell möchten wir Sie bitten, nicht mehr genutzte Sachbearbeiter- oder Administratoren-Zugänge zu deaktivieren, um die Aktualität der Daten sicherzustellen.
|
|
|
|
| |
 |
| 5. Neu im Portal – weitere Informationen zu den Leistungsempfängern |  |
|
| Seit September 2024 werden auch die Empfänger von Versorgungsleistungen mit ihren Basisdaten im Portal angezeigt. Nun gibt es zusätzliche Funktionen:
|
| 5.1 Adresse und Bankverbindung werden editierbar
|
| Im bisherigen Funktionsumfang wird dem Sachbearbeiter die Adresse und die Bankverbindung eines Leistungsempfängers angezeigt. Der Sachbearbeiter kann künftig für „seine“ Leistungsempfänger die Adresse und Bankverbindung in den Basisdaten des Leistungsfalles über das Portal melden und ändern.
|
| 5.2 Weitere Informationen zu Leistungsempfängern
|
| In der Partnerkopfzeile bei den Leistungsempfängern werden zukünftig Informationen zum Versorgungsgrund und zum Ruhestandsbeginn angezeigt. Des Weiteren kann in der Auskunft zu einem Leistungsempfänger bzw. Verstorbenen auch eine ggf. abweichende Korrespondenzadresse oder ein abweichender Kontoinhaber festgestellt werden.
|
| 5.3 Details zur Höhe der Versorgungsbezüge
|
| Für den jeweiligen Leistungsempfänger können Sie sowohl die detaillierte Zusammensetzung der Bruttoleistungen als auch der Netto-Werte (Abzüge) für jeden Monats- und Jahresabschnitt in der Detailansicht einsehen.
|
|
|
|
| |
 |
| 6. Geplanter Mitgliederbereich im Mitglieder-Portal |  |
|
| Zukünftig wird es im Mitglieder-Portal auch einen Mitgliederbereich geben. Momentan enthält er nur statische Inhalte, weitere Funktionen werden folgen.
|
|
|
|
| |
| 7. Anzeige eines Versorgungsfalls bitte frühzeitig vornehmen – acht Wochen vorher |  |
|
| Versorgungsfälle sollten mindestens acht Wochen vor dem Ruhestandsbeginn gemeldet werden, damit die Versorgung rechtzeitig festgesetzt werden kann. Umlage-Mitglieder nutzen hierfür bitte die im Portal verfügbare digitale Versorgungsfallanzeige. Für Service-Mitglieder gilt vorübergehend noch der bisherige analoge Meldeweg.
|
|
|
|
| |
| 8. Beachten Sie die Meldebanner auf der Startseite |  |
|
| Kurzfristige Hinweise zum Portal – zum Beispiel zu Neuerungen oder Störungen – stellen wir Ihnen wie üblich über die Meldebanner auf der Startseite zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen zur Nutzung des Mitglieder-Portals finden Sie in den Hilfeseiten, die – ohne Anmeldung – über die Fußleiste des Portals zugänglich sind.
|
|
|
|
| |
| FRAGEN ZUM MITGLIEDER-PORTAL BEANTWORTEN WIR GERNE |  |
|
| |
| |
|
| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
| |
| Verantwortlich für den Inhalt: Kerstin Ippisch (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
|
| | |
---|
|
| |
| Sollten Sie kein Interesse mehr am Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung haben, dann können Sie sich hier abmelden.
| |
|
|
|