Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung – April 2024 
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Guten Tag,
 
Schon gewusst? Um die aktuelle Anwartschaft Ihrer Betriebsrente zu erfahren müssen Sie jetzt nicht mehr auf den Versicherungsnachweis (Renteninformation) im Herbst warten. Wie Sie die Anwartschaft schon jetzt sehen können, erfahren Sie in diesem Newsletter.
 
Zusätzlich geben wir Ihnen Einblicke was zu tun ist bei einer möglichen Erwerbsunfähigkeit.
 
Nachhaltigkeit ist nicht nur in Bezug auf unser Leben, sondern auch in Bezug auf unsere Altersvorsorge wichtig. Erfahren Sie daher mehr darüber, wie Sie nachhaltig leben und etwas für eine nachhaltige Altersvorsorge machen können. Ihr Gehalts-Plus durch die Tariferhöhung im kommunalen öffentlichen Dienst vom März könnte hier einen schönen Beitrag leisten.
 
All das erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 
Eine gute Lektüre wünscht
 
Ihr Team der BVK Zusatzversorgung
 
Ernstfall Erwerbsunfähigkeit – was ist zu tun und wie kann man vorbeugen?
Eine dauerhafte Krankheit kann schnell die berufliche und wirtschaftliche Existenz in Frage stellen. Erfahren Sie hier mehr über Ihren Schutz durch die Sozialversicherung und wie sich das Schicksal Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen noch abwenden lässt.
 
>> Mehr im Versicherten-Magazin 
Anwartschaft frühzeitig im Versichertenportal sehen
Aller Nutzerinnen und Nutzer unseres Versichertenportals können jetzt den aktuellen Stand ihrer Anwartschaft auf Betriebsrente sehen. Mit dem Versicherungsnachweis (Renteninformation) teilen wir im September allen Versicherten mit, welchen Wert ihre Anwartschaft zum Ende des Vorjahrs erreicht hat. In der Statusanzeige im Portal ist bereits seit Mitte April der Stand zum Ende 2023 ablesbar.
 
>> Mehr auf unserer Internetseite 
Nachhaltigkeit geht uns alle an – und zahlt sich aus
2023 war in Deutschland das wärmste Kalenderjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Zugleich war das Jahr weltweit geprägt von außerordentlich vielen Extremwetterereignissen. Doch statt uns von den düsteren Aussichten überwältigen zu lassen, können wir jeden Tag etwas tun, um einen positiven Beitrag zu leisten.
 
>> Mehr im Versicherten-Magazin 
Mehr Gehalt bringt Spielraum für Altersvorsorge
Seit dem 1. März 2024 gibt es für jeden Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen mindestens 340 € mehr Gehalt. Nach dem steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 € durch den ersten Teil der letztjährigen Tarifeinigung ist nun auch der zweite Teil in Kraft getreten.
 
>> Mehr auf unserer Internetseite 
Kontakt für Anregungen und Feedback
E-Mail: newsletter@bvk-zusatzversorgung.de
 
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