| | | Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung - Ausgabe Nr. 2/2023
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| Aktuelle Informationen für Mitglieder | |
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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| es ist unser Ziel, Sie bestens zu allen aktuellen Themen rund um die BVK Beamtenversorgung zu informieren. Unser Mitglieder-Portal entwickelt sich dabei immer mehr zu einer Plattform, über die Sie einen Großteil der Kommunikation mit uns abwickeln können. Ende Dezember wird die Funktionalität des Portals erneut verbessert. Das Jahr 2023 neigt sich nun dem Ende zu. Es war in vielerlei Hinsicht turbulent. Ich wünsche Ihnen daher mehr denn je eine ruhige und besinnliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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| Mit besten Grüßen
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| Stefan Müller
| Stellv. Vorsitzender des Vorstands der BVK Leiter des Bereichs Kommunales Versorgungswesen
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| | | | Inhaltsverzeichnis
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| 1. Jahresabrechnung 2023 | |
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| Wir haben die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2023 erstellt. Die Unterlagen können Sie im Mitglieder-Portal abrufen. Es sind dies:
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| | der Umlagebescheid mit Berechnung und Vorauszahlungsfestsetzung, |
| die Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden sind), |
| das Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden sind). |
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| Sollten Sie im Rahmen der Abrechnung 2023 zu viel oder zu wenig Umlagen gezahlt haben, so erhalten Sie diese unmittelbar mit der nächsten Abrechnung 2024 zurück.
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| 2. Änderung der Satzung | |
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| Im Rundschreiben Nr. 1/2023 haben wir Sie bereits über die Änderung unserer Satzung informiert. Diese steht Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung. Insbesondere auf folgende Neuerungen wollen wir Sie hinweisen:
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| | In § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 machen wir Sie auf die jährliche Überprüfungspflicht nach Erhalt des Umlagebescheides aufmerksam. |
| Für den Datenaustausch zwischen unseren Mitgliedern und dem Versorgungsverband soll hauptsächlich das Onlineportal genutzt werden. Dies haben wir in § 16 Abs. 3 Satz 1 geregelt (siehe hierzu auch Punkt 5). |
| § 22 Satz 1 haben wir aufgrund der Gesetzesänderung des Freistaates Bayern aktualisiert. Dieser regelt die umlagepflichtigen Bezüge mit dem neuen Orts- und Familienzuschlag der Stufe V in der Ortsklasse VII (siehe hierzu Punkt 3). |
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| 3. Gesetzesänderungen | |
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| Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile. Dieses Gesetz ist eines der systematisch tiefgreifendsten im Besoldungsbereich seit dem „Neuen Dienstrecht“ im Jahr 2011. Entsprechend komplex und zeitintensiv ist die Umsetzung. Mit der Dezember-Auszahlung haben wir die Fälle mit Familienzuschlag alt bis zur Stufe 1 (= Verheiratet) auf die neuen Stufen L (= Ledig) und V (= Verheiratet) inklusive aller Ortsklassen und damit zusammenhängender Folgeänderungen umgestellt. Die weiteren Umsetzungsschritte erfolgen in den nächsten Monaten. Ergänzende Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite im Newsroom/Aktuelles. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) haben sich zum 1. Juli 2023 die Beitragssätze zur Pflegeversicherung geändert. Bei pflichtversicherten Versorgungsberechtigten, für die wir die Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen, haben wir ab 1. Juli 2023 die höheren Pflegeversicherungsbeiträge schon gezahlt. Dies sind 4 % für kinderlose Leistungsempfänger und 3,4 % für Leistungsempfänger mit einem Kind. Wir werden die Versorgungsberechtigten demnächst anschreiben, um die berücksichtigungsfähigen Kinder zu klären. Auch dazu finden Sie weitere Informationen auf unserer Internetseite im Newsroom/Aktuelles.
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| 4. Beratungsservice / Ruhegehaltsrechner | |
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| Aufgrund der umfangreichen Arbeiten zur Umsetzung der oben genannten und weiteren Gesetzesänderungen haben wir unseren Beratungsservice bis auf Weiteres eingeschränkt. Bitte entschuldigen Sie die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Ruhegehaltsrechner. Dieser wurde von uns entwickelt. Mit diesem Programm können Sie Ihre Versorgungsanwartschaften selbst berechnen. Bei entsprechenden Vorgaben liefert es präzise Ergebnisse, die Ihnen eine gute Orientierung geben. Auch frühere Berechnungen können Sie damit aktualisieren. Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise zum Ruhegehaltsrechner, bevor Sie Daten eingeben. Sie finden die Anwendungshinweise ebenfalls auf unserer Internetseite.
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| 5. Mitglieder-Portal | |
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| Noch im Dezember 2023 werden wir unser Mitglieder-Portal weiter optimieren und um neue Funktionalitäten ergänzen. Über die Details informiert Sie unser Portal-Newsletter 2/2023, den Sie voraussichtlich Ende Dezember erhalten. Wie gewohnt werden wir diesen auch auf der Internetseite veröffentlichen.
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| 6. Meldepflichten | |
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| Bitte benutzen Sie zur Erfüllung der Meldepflichten das Mitglieder-Portal. Selbstverständlich können Sie auch die Vordrucke verwenden, die Sie auf unserer Internetseite finden. So oder so: Das wichtigste ist, dass Sie uns die ausgefüllten Formulare nebst vorgeschriebenen Anlagen innerhalb der vorgesehenen Meldefristen gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung zukommen lassen. Für zu wenig erhobene Umlage infolge verspäteter Meldungen müssen wir leider Verzugszinsen berechnen (§ 26 Abs. 2 der Satzung).
Wir können Änderungsmeldungen aus systemseitigen Gründen nur für das laufende Umlagejahr verarbeiten. Daher bitten wir Sie, Meldungen für das folgende Jahr frühestens im Laufe des Dezembers des aktuellen Kalenderjahres an uns zu übersenden.
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| 7. Rundschreiben als PDF | |
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| Dieses Rundschreiben und auch alle anderen Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung finden Sie als pdf-Dateien auf unserer Internetseite zum Herunterladen.
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| FRAGEN ZUR BVK BEAMTENVERSORGUNG BEANTWORTEN WIR GERNE | |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Ursula Schwarz (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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| Die Rundschreiben werden allen Mitgliedern der BVK Beamtenversorgung automatisch an jene E-Mail-Adressen zugeschickt, die sie uns dafür angegeben haben. Sie wollen eine E-Mail-Adresse ändern oder eine neue angeben? Dann schicken Sie einfach eine E-Mail an rundschreiben@bvk-beamtenversorgung.de. Wenn Sie das Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung weiterhin nicht mehr erhalten wollen, dann können Sie sich hier abmelden.
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