Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung 
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Informationen zum Mitglieder-Portal der
BVK Beamtenversorgung – Nr. 1/2024
Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung
Liebe Leserinnen und Leser,
 
die von Ihnen über unser Mitglieder-Portal übermittelten Meldungen enthalten überwiegend besonders schützenswerte persönliche Daten.
 
Um Ihre Datenübermittlung bestmöglich zu schützen, wird im Rahmen des Anmeldevorgangs für das Portal künftig ein zweiter Faktor erforderlich. In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, was das bedeutet.
 
Freundliche Grüße
Unterschrift von Herrn Ritz
Heiko Ritz
Abteilungsleiter Beamtenversorgung
 
Inhaltsverzeichnis
Was ist Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Was ist der zweite Faktor beim Mitglieder-Portal?
Ab wann gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Portal?
Was können Sie tun, wenn Ihnen die Service-PIN nicht mehr vorliegt?
 
1. Was ist Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Der Begriff Authentifizierung beschreibt einen Teilprozess im Rahmen eines Anmeldevorgangs:
 
Ein Benutzer meldet sich bei einem System mittels eindeutiger Informationen (z. B. Passwort oder Chipkarte) an. Das System überprüft daraufhin die Gültigkeit der verwendeten Daten, es AUTHENTIFIZIERT den Nutzer. Dieses Verfahren kommt z. B. im Online-Banking oder in der Ausweisfunktion des Online-Personalausweises zum Einsatz: Anmeldung mit Passwort und Bestätigung der Transaktion z. B. mit einer TAN.
 
Mittels dieser weiteren Barriere wird der fremde Zugriff auf sensible Daten erschwert und die Sicherheit von Online-Zugängen erheblich erhöht: Auch wenn ein Dritter bereits Benutzernamen und Passwort herausgefunden hat, kann der Account nicht missbräuchlich benutzt werden.
2. Was ist der zweite Faktor beim Mitglieder-Portal?
Bei der Anmeldung für das Mitglieder-Portal werden wir als zweiten Faktor die Service-PIN verwenden. Nach der Eingabe von Benutzernamen und Passwort wird sich also ein neues Fenster öffnen, in dem Sie zur Eingabe der Service-PIN aufgefordert werden.
 
Die Service-PIN haben Sie im Rahmen der Registrierung als Administrator und/oder Sachbearbeiter per Post erhalten. Die PIN diente bisher dazu, ein Konto zu entsperren, wenn z. B. mehr als fünfmal ein fehlerhaftes Passwort eingegeben wurde.
3. Ab wann gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Portal?
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt voraussichtlich ab Ende September 2024.
 
Ab diesem Zeitpunkt ist ein Zugang zum Mitglieder-Portal nur noch mit der Service-PIN möglich. Beachten Sie hierzu die Hinweise im Informationsbanner des Portals.
4. Was können Sie tun, wenn Ihnen die Service-PIN nicht mehr vorliegt?
Für den Fall, dass Sie Ihre Service-PIN nicht mehr finden, gibt es mehrere Möglichkeiten, was Sie tun können:
 
Sollte Ihnen als Sachbearbeiter Ihre Service-PIN nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren für das Mitglieder-Portal zuständigen Administrator. Dieser kann über die Benutzerverwaltung des Portals den Versand neuer Zugangsdaten für Sie veranlassen.
 
Falls Ihnen als Administrator Ihre Service-PIN nicht mehr vorliegen sollte, wenden Sie sich an einen anderen Administrator, falls bei Ihnen als Mitglied mehrere Administratoren registriert wurden.
 
Für den Fall, dass dem anderen Administrator die Service-PIN ebenfalls nicht vorliegt oder dass es keinen zweiten Administrator gibt, empfehlen wir Ihnen einen weiteren Administrator zu registrieren.
 
Falls dies nicht möglich sein sollte, bitten wir Sie, sich per E-Mail an uns zu wenden. Wir schicken Ihnen dann neue Zugangsdaten per Post zu.
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FRAGEN ZUM MITGLIEDER-PORTAL BEANTWORTEN WIR GERNE
❏ Telefonische Hotline zum Portal
Telefon: 089 9235-7265
Mo. bis Fr.: von 09:00 bis 12:00 Uhr
 
❏ E-Mail-Postfach zum Portal
E-Mail: gb.portal@versorgungskammer.de
 
❏ Informationen zum Portal auf unserer Internetseite
Internet: www.bvk-beamtenversorgung.de/Mitglieder/Mitglieder-Portal
 
 
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