   |  | | Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung
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| |  | Liebe Leserinnen und Leser,
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| das Mitglieder-Portal wurde in mehreren Bereichen weiterentwickelt und verbessert. Dabei stand die Implementierung des digitalen Werdegangs (siehe Punkt 2) im Vordergrund. Zudem möchte ich Ihnen unsere Feedback-Befragung zum Portal (Punkt 7) ans Herz legen. Je mehr Nutzer sich daran beteiligen, desto größer ist der Nutzen, den wir und damit auch Sie daraus ziehen können.
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| Freundliche Grüße
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| Stefan Müller
| Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Kommunales Versorgungswesen
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|  | Inhaltsverzeichnis
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| 1. Nutzen Sie die Hilfeseiten des Portals |  |
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| Die Hilfeseiten des Portals wurden um mehrere Neuerungen ergänzt. Sollten Sie Fragen zur Bedienung des Portals haben, möchten wir Sie bitten, diese praktische Arbeitshilfe zu nutzen. Das betrifft auch einige Themen, die nachfolgend in diesem Newsletter behandelt werden wie etwa Meldungen zum digitalen Werdegang (Punkt 2) und das Hochladen von Dokumenten (Punkt 4). Die Hilfeseiten des Portals sind – ohne Anmeldung – über die Fußleiste des Portals allgemein zugänglich.
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| 2. Digitaler Werdegang für digital angemeldete Dienstkräfte |  |
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| Seit Dezember 2022 haben Sie die Möglichkeit, Dienstkräfte digital über das Portal anzumelden. Wir freuen uns, dass diese Funktion mittlerweile sehr häufig genutzt wird. Nunmehr steht Ihnen als Ergänzung zur Anmeldung, der digitale Werdegang zur Verfügung. Dieser wird systemseitig erzeugt. Sie finden den Werdegang zur weiteren Bearbeitung auf der Startseite des Mitglieder-Portals in der Rubrik „Unvollständige Anmeldungen“. Weitere Informationen zum Thema Anmeldung und Werdegang finden sich in den Hilfeseiten unter Punkt 2.1. Damit eine Anmeldung ordnungsgemäß vollzogen werden kann, muss der Werdegang „vollständig“ sein. Es ist deshalb notwendig, ab Beendigung der allgemeinen Schulausbildung sämtliche Informationen z. B. zu Ausbildungen, beruflichen Tätigkeiten, Arbeitslosigkeit oder Wehrdienst zu erfassen und mit Nachweisen zu belegen. Dabei ist es bei den Belegen möglich, bestimmte Dokumente, die für die Anmeldung nicht unmittelbar zur Bearbeitung erforderlich sind, mit dem Hinweis „wird nachgereicht“ zu versehen. Zur Einhaltung der Meldefristen erhalten Sachbearbeiter, die Meldungen durchgeführt haben, im Falle unvollständiger Anmeldungen oder fehlender Werdegänge eine Erinnerung per E-Mail. Hinweise zum Nachreichen von Unterlagen, finden Sie in den Hilfeseiten unter Punkt 2.2.
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| 3. Digitale Meldungen schließen postalische Nachmeldungen aus |  |
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| Falls eine Portalmeldung erfolgt ist, bitten wir Sie zu beachten, dass auch alle weiteren Übermittlungen zu einem solchen Vorgang ausschließlich auf digitalen Weg, d. h. über das Portal, erfolgen müssen. Eine postalische Übermittelung ist für Portalvorgänge nicht mehr erforderlich und damit auch nicht mehr vorgesehen.
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| 4. Anzeige von Dateigrößen beim Dokumenten-Upload |  |
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| Durch den digitalen Werdegang wird die Funktion des Hochladens von Dateien immer wichtiger. Um hier das Handling zu vereinfachen, wird beim Hochladen nunmehr die Größe der Datei angezeigt. Dabei ist zu beachten:
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| | • | Einzelne Dateien können nur bis zu einer Größe von 30 MB hochgeladen werden. |
| • | Pro Meldung können insgesamt Dateien in einem Umfang von 128 MB hochgeladen werden. |
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| Für den Fall, dass Sie größere Dateimengen hochladen müssen, finden Sie in den Hilfeseiten nützliche Tipps unter Punkt 5.1.
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| 5. Verbesserungen/Erweiterungen bei bereits bestehenden Funktionen |  |
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| Bei drei bereits bestehenden Funktion des Portals hat es Verbesserungen und/oder Erweiterungen gegeben; das betrifft die digitale Anmeldung, die digitale Versorgungsfallanzeige und die Änderungshistorie:
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| | • | Die Anmeldung wurde auf die Rechtsstellung „Beamter auf Widerruf“ (Anwärter) ausgeweitet. |
| • | Die Nutzung der Versorgungsfallanzeige wurde verbessert. |
| • | In der Änderungshistorie stehen unter der Rubrik „Mitglied“ nunmehr sowohl Informationen zu Anmeldungen als auch zu Werdegängen zur Verfügung. |
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| 6. Pensionsrückstellungsgutachten nur noch über das Portal |  |
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| Wir wollen das Portal im Sinne der Nachhaltigkeit auch nutzen, um den Papieraufwand der BVK zu reduzieren. Deshalb haben wir z. B. im letzten Jahr die Anlagen zum Umlagebescheid nur noch über das Portal zur Verfügung gestellt. Da das gut geklappt hat, unternehmen wir diesen Schritt jetzt auch bei den mathematischen Gutachten. Das heißt: Pensionsrückstellungsgutachten, die wir für Mitglieder auf Anfrage kostenfrei erstellen, werden wir ab sofort nur noch als Datei zum Download über das Mitglieder-Portal zur Verfügung stellen. Sobald das Gutachten bereitliegt, wird der Antragsteller, wie üblich mittels einer E-Mail über ein zur Verfügung stehendes Dokument benachrichtigt.
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| 7. Feedback-Befragung zum Mitglieder-Portal |  |
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| Die Entwicklung des Portals ist noch lange nicht abgeschlossen und wir wollen immer besser werden. Somit legen wir auf Ihr Feedback weiterhin großen Wert. Auf unserer allgemein zugänglichen Internetseite finden Sie eine Feedbackbefragung zum Mitglieder-Portal, in der Sie uns anhand von 19 Fragen mitteilen können, wie Sie das Portal beurteilen und welche weiteren Entwicklungen Sie sich dort wünschen. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit. Über eine möglich zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
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| FRAGEN ZUM MITGLIEDER-PORTAL BEANTWORTEN WIR GERNE |  |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Ursula Schwarz (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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| Sollten Sie kein Interesse mehr am Newsletter zum Mitglieder-Portal der BVK Beamtenversorgung haben, dann können Sie sich hier abmelden.
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