   |  | | Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung – April 2025
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| Guten Tag liebe Versicherte,
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| kurz vor Ostern erhalten Sie unseren Versicherten-Newsletter für April. Es erwarten Sie wieder vier Themen, die informieren, inspirieren – und vielleicht auch zum Nachdenken anregen:
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| | • | Mehr Geld, mehr Möglichkeiten: Die Tarifeinigung für TVöD, TVaöD und TV-V bringt ab April 2025 spürbare Einkommenszuwächse. Nutzen Sie diesen Spielraum für Ihre Altersvorsorge! |
| • | Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) bietet besonders günstige Konditionen für die Entgeltumwandlung. Das lässt sich Lisa von ihrer Kollegin Sophie bei einem Cappuccino erklären. |
| • | Den Rentenantrag leicht gemacht: Für den Antrag auf Betriebsrente brauchen Sie keinen DRV-Rentenbescheid mehr – wir erhalten die nötigen Informationen ab sofort digital. |
| • | Die Kunst, Nein zu sagen: Warum ein klares Nein manchmal das Beste ist – und wie wir lernen, es bewusst und freundlich auszusprechen. |
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| Viel Freude bei der Lektüre und ein schönes Osterfest!
| Ihr Team der BVK Zusatzversorgung
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| | | | Tariferhöhung sinnvoll nutzen für die Altersvorsorge |  | Die Tarifeinigung für TVöD, TVaöD und TV-V bringt spürbare Einkommenszuwächse: Ab dem 1. April 2025 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst monatlich mindestens 110 € mehr. Unser Tipp: Investieren Sie den zusätzlichen Betrag in Ihre Absicherung fürs Alter. Auch andere Punkte der Tarifeinigung haben Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.
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| | | | Entgeltumwandlung im TV-V – kleiner Eigenbetrag, hohes Resultat dank Vermögenswirksamer Leistungen |  | Lisa liebt ihren Cappuccino am Morgen. Jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit bei den Stadtwerken gönnt sie sich dieses kleines Ritual, das sie sich nicht nehmen lässt. Doch als ihre Kollegin Sophie ihr erzählt, dass sie ihre Altersvorsorge mit nur 13 € Eigenbeitrag aufstockt, wird Lisa nachdenklich. Als Beschäftigte im TV-V kann auch sie von zusätzlich 50 € an Vermögenswirksamen Leistungen profitieren.
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| | | | Betriebsrenten-Antrag – ohne DRV-Rentenbescheid |  | Für den Antrag auf Betriebsrente ist der Beginn Ihrer gesetzlichen Rente entscheidend. Den Rentenbescheid der DRV müssen Sie als Nachweis dafür aber nicht mehr einreichen. Wir erhalten die nötigen Informationen seit Januar 2025 über einen sicheren Online-Datenaustausch. So wird Ihr Rentenantrag noch einfacher.
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| | | Die Kunst, Nein zu sagen: Warum es uns so schwer fällt und wie wir es lernen |  | „Nein zu sagen ist egoistisch!“ Diesen Gedanken haben viele im Kopf, wenn sie eine Bitte ausschlagen. Doch in Wahrheit ist oft das Gegenteil der Fall: Wer bewusst Nein sagt, schafft Klarheit, schützt sich vor Überlastung und kann seine Energie für die wirklich wichtigen Dinge einsetzen. Doch wie gelingt das?
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Straße 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Kerstin Ippisch (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
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