Logo
Logo BRAStV
Banner
Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Inhalt
Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses
Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer München
Hybride Informationsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer München für Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte
 
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 
 
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 29 über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 18. März 2024, den Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer München am 22. Februar 2024 sowie die hybride Informationsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer München am 17. April 2024 für Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte informieren.
 
 
Viel Spaß beim Lesen!
 
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
 
Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. März 2024
 
In seiner Sitzung am 18. März 2024 befasste sich der Verwaltungsausschuss insbesondere mit den vorläufigen Kapitalanlageergebnissen des Jahres 2023. Der Verwaltungsausschuss stimmte der taktischen Kapitalanlageplanung 2024 zu.
 
 
button mehr erfahren
 
Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer München am 22. Februar 2024
 
Im Rahmen des Neujahrsempfangs der Rechtsanwaltskammer München am 22. Februar 2024 nutzte auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Gelegenheit sich bei den neu zugelassenen Mitgliedern vorzustellen. Am Informationsstand erkundigten sich die Besucherinnen und Besucher über das Versorgungswerk, stellten direkt Fragen zu Mitgliedschaft, Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragsfestsetzung und brachten ihre persönlichen Anliegen vor.
 
 
Hybride Informationsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer München am 17. April 2024 für Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte
 
Auf Einladung der RAK München und der Regionalgruppe München des Bundesverbands der Unternehmensjuristen fand am 17. April 2024 eine hybride Informationsveranstaltung für Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte statt. Seitens der BRAStV erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einführung in die berufsständische Altersversorgung und konnten im Anschluss gezielt Fragen an die Vertreterinnen der BRAStV stellen.