   |  | | Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung – Juni 2024
|
| |
|
| Guten Tag Test1 Test2,
|
| die Frage "Wie sicher ist meine Betriebsrente?" haben Sie sich wahrscheinlich auch schon mal gestellt. Die Verantwortliche Aktuarin der BVK Zusatzversorgung, Susanne Rosenbusch, gibt darauf eine eindeutige Antwort: sehr sicher! Lesen Sie das Interview in unserem Versicherten-Magazin, in dem Susanne Rosenbusch ihre Arbeit erklärt. Mit Versicherungsmathematik sorgt sie dafür, dass auch große Erschütterungen die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung nicht aus dem Gleichgewicht bringen können. Zudem beinhaltet diese Ausgabe unseres Newsletters zwei Informationen für unsere älteren Leser. Es geht um den Hinzuverdienst zur Rente und die Versteuerung der Betriebsrente. Das Thema Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung rundet die Themenpalette ab. Schauen Sie rein in unseren aktuellen Newsletter.
|
| Eine gute Lektüre wünscht
| Ihr Team der BVK Zusatzversorgung
|  |
|
|
| |
 |
 | |  |
 |
| | | Im Gespräch mit Aktuarin Susanne Rosenbusch: „Wir rechnen auf 100 Jahre“ |  | Seit 2020 ist Susanne Rosenbusch die „Verantwortliche Aktuarin“ der BVK Zusatzversorgung. In dieser Funktion sorgt sie mit anderen dafür, dass unsere Betriebsrente sicher ist. Wie sie diese Aufgabe angeht und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringt, erläutert sie im Gespräch mit BESTENS ABGESICHERT.
|
| >> Mehr im Versicherten-Magazin
|
|
|
---|
|
|
|
| |
| | | Muss die Betriebsrente versteuert werden? |  | Auch Rentnerinnen und Rentner unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Wenn Sie keine gültige „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vom Finanzamt haben, müssen Sie auch im Ruhestand eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024.
|
| >> Mehr auf unserer Internetseite
|
|
|
---|
|
|
|
| |
| | | Künstliche Intelligenz in der Verwaltung: Zwischen Vision und Realität |  | In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) in nahezu allen Lebensbereichen Fuß gefasst, vom Gesundheitswesen über die Industrie bis hin zum Handel. Auch am öffentlichen Dienst geht diese Entwicklung nicht vorbei.
|
| >> Mehr im Versicherten-Magazin
|
|
|
---|
|
|
|
| |
| | | Rente, Weiterbeschäftigung und Betriebsrente |  | Was müssen Versicherte, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, bei der Betriebsrente beachten? Versicherte, die in die gesetztliche Altersrente gehen, können ihre Beschäftigung weiter voll ausüben. Seit Anfang 2023 gibt es in der gesetzlichen Rente auch bei vorgezogenem Rentenbeginn keine Obergrenze für den Hinzuverdienst mehr.
|
| >> Mehr auf unserer Internetseite
|
|
|
---|
|
|
|
| |
|
| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Straße 37, 81925 München.
| |
| Verantwortlich für den Inhalt: Ursula Schwarz (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: Marketing_PR@bvk-zusatzversorgung.de
|
| | |
---|
|
| |
| Sollten Sie kein Interesse mehr am Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung haben, dann können Sie sich hier abmelden.
| |
|
|
|