Versicherten-Newsletter der BVK Zusatzversorgung – Juni 2024 
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Guten Tag,
 
die Frage "Wie sicher ist meine Betriebsrente?" haben Sie sich wahrscheinlich auch schon mal gestellt. Die Verantwortliche Aktuarin der BVK Zusatzversorgung, Susanne Rosenbusch, gibt darauf eine eindeutige Antwort: sehr sicher!
 
Lesen Sie das Interview in unserem Versicherten-Magazin, in dem Susanne Rosenbusch ihre Arbeit erklärt. Mit Versicherungsmathematik sorgt sie dafür, dass auch große Erschütterungen die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung nicht aus dem Gleichgewicht bringen können.
 
Zudem beinhaltet diese Ausgabe unseres Newsletters zwei Informationen für unsere älteren Leser. Es geht um den Hinzuverdienst zur Rente und die Versteuerung der Betriebsrente.
 
Das Thema Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung rundet die Themenpalette ab.
 
Schauen Sie rein in unseren aktuellen Newsletter.
 
Eine gute Lektüre wünscht
 
Ihr Team der BVK Zusatzversorgung
 
Im Gespräch mit Aktuarin Susanne Rosenbusch: „Wir rechnen auf 100 Jahre“
Seit 2020 ist Susanne Rosenbusch die „Verantwortliche Aktuarin“ der BVK Zusatzversorgung. In dieser Funktion sorgt sie mit anderen dafür, dass unsere Betriebsrente sicher ist. Wie sie diese Aufgabe angeht und welche Voraussetzungen sie dafür mitbringt, erläutert sie im Gespräch mit BESTENS ABGESICHERT.
 
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Muss die Betriebsrente versteuert werden?
Auch Rentnerinnen und Rentner unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Wenn Sie keine gültige „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vom Finanzamt haben, müssen Sie auch im Ruhestand eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024.
 
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Künstliche Intelligenz in der Verwaltung: Zwischen Vision und Realität
In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) in nahezu allen Lebensbereichen Fuß gefasst, vom Gesundheitswesen über die Industrie bis hin zum Handel. Auch am öffentlichen Dienst geht diese Entwicklung nicht vorbei.
 
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Rente, Weiterbeschäftigung und Betriebsrente
Was müssen Versicherte, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten, bei der Betriebsrente beachten? Versicherte, die in die gesetztliche Altersrente gehen, können ihre Beschäftigung weiter voll ausüben. Seit Anfang 2023 gibt es in der gesetzlichen Rente auch bei vorgezogenem Rentenbeginn keine Obergrenze für den Hinzuverdienst mehr.
 
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Kontakt für Anregungen und Feedback
E-Mail: newsletter@bvk-zusatzversorgung.de
 
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