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Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Inhalt
Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats
Berufsausübungsgesellschaften: Klarstellung in der Satzung
Neuaufstellung an der Spitze der Bayerischen Versorgungskammer
 
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 
 
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 28 über die Sitzung des Verwaltungsrats vom 16. Oktober 2023, die Klarstellung in der Satzung der BRAStV betreffend das Thema "Berufsausübungsgesellschaften" sowie die abgeschlossene Neuaufstellung im Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer informieren.
 
 
Viel Spaß beim Lesen!
 
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
 
Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 16. Oktober 2023
 
In seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2022. Ferner beschloss der Verwaltungsrat, die laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2024 um 2,5 % zu dynamisieren sowie die im Anwartschaftsverband 2 erworbenen Anwartschaften um 0,5 % und die im Anwartschaftsverband 3 erworbenen Anwartschaften (einschließlich der Rentenpunkte) um 1,25 % zu erhöhen.
 
 
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Berufsausübungsgesellschaften: Klarstellung in der Satzung
 
Nach der Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften können neben Rechtsanwälten, Steuerberatern und Patentanwälten auch Angehörige anderer Berufsgruppen Mitglied in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammer bzw. in der Patentanwaltskammer werden, wenn sie dem Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsorgan einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft angehören. Dies erforderte eine Klarstellung in der Satzung der BRAStV: Der Wortlaut der Satzung stellt nun klar, dass Mitglied im Versorgungswerk wie auch bisher nur die Berufsträger werden, d. h. die zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zugelassenen Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie die bestellten Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. Die Änderungssatzung wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
 
 
Neuaufstellung an der Spitze der Bayerischen Versorgungskammer
 
Nach über acht Jahren im Vorstand und als stellvertretender Vorstandsvorsitzender trat Ulrich Böger Ende September 2023 in den Ruhestand. Sein Nachfolger als neuer Vorstand für das Ressort Berufsständisches Versorgungswesen und betriebliche Altersversorgung wurde Dr. Christian Ebersperger. Das Amt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender übernahm Stefan Müller, Mitglied des Vorstandes für das Ressort Kommunales Versorgungswesen seit 2020.
 
 
 
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